Family Office Grundlagen | Recht & Steuern
15.12.2025 | Lesedauer 10 Minuten | Fachartikel | Redaktion FamilyOffice.de

Reguliert oder nicht: Was die BaFin-Zulassung über ein Family Office verrät

In der Selbstbeschreibung von Family Offices finden sich häufig Argumente wie Verzicht auf Provisionszahlungen, Investment-Know-how und personelle Ausstattung. Nicht selten ist auch ein Hinweis auf eine bestehende BaFin-Lizenz zu finden, wenn auch eher im Kleingedruckten. Viele Vermögensträger haben keine genaue Vorstellung, was mit dem Begriff gemeint ist, und beschäftigen sich nicht weiter damit. Dabei ist das Thema bei der Auswahl eines Dienstleisters durchaus relevant, steht es doch für ein Agieren nach überprüfbaren Regeln und somit für ein gewisses Maß an Sicherheit.

Dieser Artikel bringt Licht ins Dunkel und beantwortet zentrale Fragen: Welche Formen der Regulierung gibt es? Wer ist für die Überwachung verantwortlich? Und auf was sollten Sie bei der Auswahl eines Partners achten?

Vertrauen ist wichtig, Kontrolle auch

Wenn Sie Ihr Vermögen in die Hand eines Dritten geben, braucht es Vertrauen: in die Integrität Ihres Dienstleisters, in dessen Expertise und Risikobewusstsein. Aber worauf stützt sich das Vertrauen, wenn keine Erfahrungswerte vorliegen? Viele verlassen sich in dieser Situation auf Empfehlungen und Referenzen, aber auch auf ihr Bauchgefühl. Der Intuition zu folgen muss nicht falsch sein, birgt aber Risiken – die bei Investitionssummen von vielen Millionen Euro erheblich sind. Diese zu reduzieren ist Aufgabe staatlicher Regulierung. In Deutschland überwacht die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister, setzt Regeln durch und sorgt für die Einhaltung der Erlaubnispflicht.

Ob ein Family Office eine BaFin-Erlaubnis benötigt, hängt von der Art der erbrachten Dienstleistung ab. Hierbei ist zu unterscheiden: Wenn ein Anbieter nur allgemein berät und koordinierende Aufgaben übernimmt, aber keine Anlageentscheidungen trifft, ist in der Regel keine Lizenz erforderlich. Wenn ein Family Office jedoch im Auftrag des Mandanten Portfolios strukturiert, Investitionsentscheidungen trifft und Wertpapiere kauft, stellt sich die Situation anders dar. In diesen Fällen kann eine Erlaubnis zwingend sein. Betroffen sind insbesondere Multi Family Offices, die nicht nur für eine, sondern für mehrere Mandanten arbeiten.

Es gibt jedoch eine Reihe unterschiedlicher Lizenzen und nicht immer ist die BaFin zuständig. Stark vereinfacht lässt sich der regulatorische Rahmen wie folgt gruppieren.

Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)

  • Berät über Finanzanlagen und vermittelt Investmentfonds, trifft aber keine Anlageentscheidungen.
  • Niedrige Anforderungen, aufgrund des engen Spielraums für Vermögensverwaltung aber in der Regel nicht ausreichend.
  • Die Erlaubnis erfolgt nicht über die BaFin, zuständig sind Handelskammern oder Gewerbeämter.

Wertpapierinstitut (§ 15 WpIG)

  • Erbringt Wertpapierdienstleistungen, etwa Anlageberatung und Anlagevermittlung oder Finanzportfolioverwaltung.
  • Erlaubnis durch die BaFin, aber weniger strenge Anforderungen als bei Banken. 

Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 20 KAGB)

  • Legt eigene Fonds auf oder bündelt Mandantenvermögen.
  • Der Betrieb einer KVG unterliegt der BaFin Aufsicht und bringt hohe Anforderungen in Bereichen wie Kapitalausstattung, Organisation und Risikomanagement mit sich.

 

Vorsicht bei Pauschalaussagen

Aus den bisherigen Erläuterungen wird klar: Eine Selbstbeschreibung als Family Office lässt keine Aussage zu, welche Lizenzierung im Einzelfall erforderlich ist. Dies gilt umso mehr, da der Begriff in Deutschland keinerlei rechtlichem Schutz unterliegt. Jeder Anbieter kann sich so nennen, unabhängig davon, ob er nur berät und vermittelt, Portfolios verwaltet oder gar eigene Finanzprodukte anbietet. Die regulatorischen Anforderungen ergeben sich allein aus dem konkreten Tätigkeitsspektrum.

Kein Unternehmer würde einen Steuerberater ohne Zulassung beauftragen. Bei der Verwaltung eines Millionenvermögens sollte es genauso selbstverständlich sein, auf eine regulierte Struktur zu achten.

Franziska Strauch

Für Family Offices bedeutet die Antragstellung und Einhaltung der Berichtspflichten einen erheblichen Aufwand: Sie müssen beispielsweise Risiken beschreiben und steuern sowie Interessenkonflikte offenlegen. Eine BaFin-Zulassung geht zudem mit hohen Anforderungen an die professionelle Unternehmensführung einher. Diese betreffen etwa die Unternehmensorganisation, personelle Ausstattung und interne Kontrollsysteme. Viele Family Offices greifen daher auf spezialisierte Berater und Anwälte zurück, um den Vorgaben gerecht zu werden.

Vermögensträger sollten sich vor diesem Hintergrund nicht mit pauschalen Aussagen wie „BaFin-reguliert“ zufriedengeben. Fragen Sie gezielt nach, welche Leistungen erbracht werden und ob diese durch die vorhandenen Lizenzen abgedeckt sind. Denn nur wenn Angebot und Erlaubnis vollumfänglich in Einklang stehen, kann der BaFin-Schutzschirm seine Wirkung entfalten. Wer mit einem unzureichend regulierten Family Office zusammenarbeitet, nimmt Risiken in Kauf, die sich aus mangelnder Professionalität und fehlender Aufsicht ergeben – einmal davon abgesehen, dass ein Erbringen von Leistungen ohne Erlaubnis unzulässig und sogar strafbar ist.

Praxis-Tipp: So prüfen Sie die Regulierung

Wenn Sie sich für die Regulierung eines Family Office interessieren und gezielt Informationen einholen wollen, können Ihnen folgende Hinweise helfen:

  • Am einfachsten ist es, das Thema im Beratungsgespräch zur Sprache zu bringen. Liegt eine BaFin-Lizenz vor und deckt sie alle Maßnahmen der künftigen Zusammenarbeit ab?
  • Lassen Sie sich im Zweifel einen Nachweis zeigen.
  • Hilfreich ist auch der Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin. Hier sind alle regulierten Unternehmen mit Angabe der Lizenzart einsehbar.
  • Bei weiterführenden Fragen oder Unsicherheiten können spezialisierte Juristen helfen.

Franziska Strauch, die Gründerin und Geschäftsführerin von FamilyOffice.de, dem Matchmaker für Vermögen, rät zu einer intensiven Prüfung möglicher Dienstleister. Der Regulatorik-Check gehöre selbstverständlich dazu: „Kein Unternehmer würde einen Steuerberater ohne Zulassung beauftragen. Bei der Verwaltung eines Millionenvermögens sollte es genauso selbstverständlich sein, auf eine regulierte Struktur zu achten.“ Zwar sage die BaFin-Zulassung nichts über die Erfolgschancen beim Investieren aus, so Strauch. „Ein starker Indikator für Professionalität und Sicherheit ist sie aber allemal.“

Fazit

Die Frage der Regulierung ist kein juristisches Detail, sondern ein zentrales Qualitätsmerkmal. Wer einem Family Office Vertrauen schenkt und ihm die Steuerung seines Millionenvermögens anvertraut, muss sich auf professionelle und gut organisierte Strukturen verlassen können. Eine BaFin-Lizenz gibt dabei Orientierung: Sie zeigt, dass der Anbieter geprüft ist und fortlaufender Kontrolle unterliegt. Sie verpflichtet zu Transparenz und Risikokontrolle. Und sie trägt zur Durchsetzung von Regeln bei, da andernfalls Sanktionen drohen.

Dabei gilt: Die Regulierung muss immer zum gewünschten Leistungsumfang passen. Nur wenn das Family Office auch über die erforderliche Lizenz für die angebotenen Leistungen verfügt, kann es diese rechtssicher erbringen. Schon von daher ist es für Vermögensträger wichtig, sich mit der Lizenzierung ihrer potenziellen Dienstleister auseinanderzusetzen. Wenn Sie sich also auf die Suche nach einem passenden Family Office machen, sollten Sie die Lizenzfrage nicht ans Ende der Suche stellen, sondern an den Anfang. Regelkonformität kann Ihnen als Bestätigung dienen, dass Sie mit Ihrem Bauchgefühl richtig liegen.


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