Regulierung von Family Offices
Die Regulierung von Family Offices hängt maßgeblich von ihrem Tätigkeitsumfang und ihrer rechtlichen Ausgestaltung ab.
Single Family Offices
Reine Single Family Offices, die ausschließlich das Vermögen einer Familie verwalten und keine Dienstleistungen für Dritte erbringen, unterliegen in der Regel keiner Finanzaufsicht. Sobald jedoch Anlageberatung, Finanzportfolioverwaltung oder sonstige erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen für externe Personen erbracht werden, können Genehmigungs- und Aufsichtspflichten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) greifen.
Multi Family Offices
Multi Family Offices bewegen sich daher häufiger in einem regulierten Umfeld und müssen Vorgaben zu Organisation, Risikomanagement, Compliance und Dokumentation erfüllen. Unabhängig von der Aufsicht sind Family Offices zudem an steuerliche, gesellschaftsrechtliche und geldwäscherechtliche Vorschriften gebunden. Eine klare Abgrenzung der Tätigkeiten ist entscheidend, um regulatorische Risiken zu vermeiden.