Regulierung von Vermögensverwaltern
Die Regulierung von Vermögensverwaltern ist ein zentrales Auswahlkriterium bei der Beauftragung externer Anbieter. Sie bestimmt, welchem rechtlichen Rahmen ein Vermögensverwalter unterliegt, welche Aufsichtsstandards gelten und welches Maß an Anlegerschutz gewährleistet ist. Für Vermögensinhaber und Family Offices schafft die Regulierung Transparenz, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit.
Wertpapierinstitutsgesetz
Seit Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) erfolgt die Regulierung der meisten unabhängigen Vermögensverwalter nicht mehr nach dem Kreditwesengesetz, sondern auf Grundlage des WpIG. Vermögensverwalter mit einer Erlaubnis nach dem WpIG unterliegen der laufenden Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das WpIG sieht – abgestuft nach Größe, Geschäftsmodell und Risikoprofil – umfangreiche Anforderungen an Organisation, Eigenmittel, Risikomanagement, Compliance, Vergütungssysteme und Berichterstattung vor. Für Family Offices und Vermögensinhaber stellt eine WpIG-Erlaubnis heute den regulatorischen Standard für professionelle, unabhängige Vermögensverwaltung dar.
Gewerbeordnung
Daneben existieren weiterhin Anbieter, die auf Grundlage der Gewerbeordnung tätig sind, insbesondere nach § 34f oder § 34h GewO. Diese Regelungen betreffen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater. Die Aufsicht erfolgt hier durch Industrie- und Handelskammern; die regulatorischen Anforderungen sind deutlich geringer als nach WpIG oder KWG. Insbesondere ist eine vollumfängliche Finanzportfolioverwaltung bzw. Vermögensverwaltung mit eigenständiger Dispositionsbefugnis auf Basis der GewO nicht zulässig.
Bedeutung für die Auswahl eines Vermögensverwalters
Im Rahmen der Auswahl eines Vermögensverwalters sollten Family Offices daher sorgfältig prüfen, ob eine Erlaubnis nach WpIG vorliegt, welche Dienstleistungen konkret erbracht werden dürfen und welchem Aufsichtsregime der Anbieter untersteht. Der regulatorische Status beeinflusst Haftungsfragen, Anlegerschutz, Prozessqualität und die langfristige Stabilität des Vermögensverwalters und ist damit ein wesentliches Entscheidungskriterium bei der Managerauswahl.