Beratungsformen

Beratungsformen in der Vermögensanlage unterscheiden sich vor allem durch Umfang, Verantwortung und Vergütungsstruktur. Family Offices/Vermögensverwalter wählen die Beratungsform je nach Komplexität, Kontrollwunsch und interner Kompetenzstruktur. Oft wird eine Kombination genutzt – etwa strategische Honorarberatung kombiniert mit mandatierter Verwaltung für operative Umsetzung.

Im einzelnen Kommen insbesondere die folgenden Beratungsformen in Betracht:

Stand: 13.12.2025 · Autor: Redaktion FamilyOffice.de · fachlich geprüft von: Franziska Strauch

  • Strategieberatung

    Im Rahmen der Strategieberatung unterstützen Family Offices Vermögensinhaber bei der langfristigen Ausrichtung des Gesamtvermögens. Im Fokus stehen grundlegende Fragen wie Zieldefinition, Risikoprofil, Asset Allocation, Governance und Berücksichtigung familiärer Besonderheiten.

  • Auswahl Asset Manager

    Die Auswahl geeigneter Asset Manager ist eine zentrale Aufgabe im Family Office und hat maßgeblichen Einfluss auf Risiko, Rendite und Transparenz der Vermögensanlage. Ziel ist es, externe Manager zu identifizieren, die dauerhaft in der Lage sind, die vorgegebene Anlagestrategie konsistent umzusetzen und die Interessen der Vermögensinhaber verlässlich zu vertreten.

  • Beauty Contest

    Ein Beauty Contest ist ein strukturierter, mehrstufiger Auswahlprozess zur Identifikation und Beauftragung externer Dienstleister, insbesondere von Asset Managern, Vermögensverwaltern, Fondsanbietern oder spezialisierten Beratern. Family Offices setzen Beauty Contests ein, um bei wichtigen Mandatsvergaben ein hohes Maß an Transparenz, Vergleichbarkeit und Objektivität sicherzustellen und subjektive oder rein beziehungsgetriebene Entscheidungen zu vermeiden.

  • Anlageberatung

    Anlageberatung bezeichnet eine Form der Finanzberatung, bei der einem Anleger oder Kunden konkrete Empfehlungen zu Kapitalanlagen, Wertpapieren oder sonstigen Finanzprodukten ausgesprochen werden, ohne dass der Berater selbst Anlageentscheidungen trifft oder über das Geld des Kunden verfügt. Der eigentliche Wertpapierkauf erfolgt durch den Anleger, etwa über das eigene Depot bei einer Bank. Damit ist die Anlageberatung klar von der Finanzportfolioverwaltung bzw. einem Vermögensverwaltungsmandat abzugrenzen, bei dem Entscheidungen zur Vermögensanlage vollständig delegiert werden.

  • Vermögensverwaltung

    Vermögensverwaltung – auch Finanzportfolioverwaltung genannt – bezeichnet ein Mandat, bei dem ein Portfoliomanager eigenständig Anlageentscheidungen für das Vermögen eines Anlegers trifft. Der Verwalter erhält die Befugnis, innerhalb einer zuvor definierten Strategie Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen oder umzuschichten und das Portfolio aktiv zu steuern. Die operative Verantwortung für die Geldanlage liegt damit beim Anbieter, nicht beim Kunden. Dies unterscheidet die Vermögensverwaltung klar von der Anlageberatung, bei der lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden und die Entscheidung beim Anleger verbleibt.

     
  • Immobilienverwaltung

    Die Immobilienverwaltung umfasst die laufende Betreuung, Steuerung und Überwachung von Immobilienvermögen und ist ein zentraler Bestandteil eines professionellen Immobilienmanagements. Sie richtet sich an Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Family Offices, die Wohnungen, Häuser oder größere Objekte strukturiert und effizient verwalten möchten. Ziel ist der langfristige Werterhalt sowie eine nachhaltige Wertsteigerung der Immobilien.